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...Aktuelles von TeamFaktor

09.10.2009 | Factoring, noch mehr Sicherheit

Factoringunternehmen unterfallen Finanzaufsicht und Gewerbesteuerprivileg



Aufgrund der Änderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) durch das Jahressteuergesetz 2009 sind Unternehmen, die Factoring im Sinne vom § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG in einem erlaubnispflichtigen Umfang erbringen, seit dem 25.12.2008 erlaubnis- und aufsichtspflichtige Finanzdienstleistungsinstitute. Sie sind daher einen eingeschränkten Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterworfen.
Da Factoring jedoch gegenüber anderen Finanzdienstleistungen und vor allem gegenüber Bankgeschäften Besonderheiten aufweist und die Factoringanbieter zudem überwiegend mittelständisch geprägt sind, müssen Factoringunternehmen eine Vielzahl von Vorschriften des KWG nicht anwenden: Factoringunternehmen brauchen insbesondere kein Mindestanfangskapital vorhalten und bleiben bei ihrer Solvabilitäts- und Liquiditätssteuerung frei.

Nichtsdestotrotz haben Factoringunternehmen aufgrund der Änderungen des KWG eine Vielzahl neuer Pflichten einzuhalten. Es handelt sich hierbei vor allem um organisatorische Pflichten (u.a. zum Risikomanagement) sowie um Melde-, Anzeige- und Vorlagepflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden (u.a. besteht die Pflicht zur Vorlage von KWG-konformen Jahresabschlüssen). Hinzukommen Prüfungsrechte der Aufsichtsbehörden und die Pflicht zur Übernahme der Aufsichtskosten. Wer in einem Markt, der in 2008 ca. 100 Mrd. Euro angekauftes Forderungsvolumen aufweist, bestehen kann, sollte vor diesen Anforderungen aber keine Scheu haben.

Der positive Nebeneffekt der neuen Einstufung als erlaubnis- und aufsichtspflichtige Finanzdienstleistungsinstitute ist die (rückwirkende) Anwendbarkeit des bisher als "Bankenprivileg" bezeichneten Gewerbesteuerprivilegs nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 GewStDV, das ebenfalls im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 geändert wurde. Dies bedeutet, dass Factoringunternehmen sich gewerbesteuerneutral refinanzieren können, da die gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Factoring-Zinsen zu 25% nunmehr entfällt. Hierdurch werden horizontale Wettbewerbsnachteile gegenüber dem konventionellen Kreditgeschäft sowie die Benachteiligung deutscher Factoringanbieter im Vergleich zu ausländischen Factoringunternehmen beseitigt.

Die Artikel zu Recht und verwandten Themen dienen nur der allgemeinen Information, jedoch nicht der Rechtsberatung. Insbesondere kann hierdurch eine juristische Beratung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Beratungsstelle nicht ersetzt werden. Das Geltendmachen von Ansprüchen jeglicher Art ist ausgeschlossen, da keine Haftung für den Inhalt der Artikel übernommen wird, insbesondere nicht im Hinblick auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen.

13.05.2009 | Dynamisches Wachstum trotz Krise

Die deutsche Factoring-Branche ist im vergangenen Jahr erneut um 24,35 % gewachsen und zieht damit trotz der Finanzkrise eine positive Bilanz.

2008 konnten die führenden 26 (im Berichtsjahr 24) deutschen Factoring-Institute einen Gesamtforderungsumsatz von 103,84 Mrd. Euro erzielen. Der Gesamtumsatz im deutschen Factoring-Markt nahm damit allein im letzten Jahr im Vergleich zum Vorjahr nominal nochmals um 20,3 Mrd. Euro zu; die 100-Mrd.-Euro-Hürde ist erstmals erfolgreich genommen worden.

"Factoring wird ersichtlich gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten von Unternehmen als moderner Weg zu dringend benötigter Liquidität gesehen", fasst Joachim Secker, Sprecher des Vorstandes des Deutschen Factoring-Verbandes, das Jahresergebnis zusammen: Nur innerhalb der letzten fünf Jahre konnte Factoring seinen Umsatz mehr als verdoppeln.
Die gerade in der Krise gesteigerte Attraktivität des Factorings ist nicht nur im stark gestiegenen Forderungsvolumen zu sehen, auch die Kundenanzahl entwickelte sich weiter erfolgreich: Innerhalb eines Jahres nutzten fast 15 % mehr Kunden Factoring (ein Anstieg von rund 4.750 Kunden in 2007 auf fast 5.450). Die oftmals kontrovers diskutierte Kreditklemme hat den deutschen Mittelstand in 2008 vollständig erreicht; viele neue Kunden haben mit Factoring ersichtlich erfolgreich Bankkredite substituiert. Die Factoring-Quote, also das Verhältnis zwischen dem angekauften Forderungsvolumen und dem Bruttoinlandsprodukt, wuchs demzufolge ebenfalls auf nunmehr 3,58 %.

Trotz oder gerade aufgrund der globalen Krise hat sich die durchschnittliche Forderungslaufzeit in 2008 interessanterweise sogar verbessert und betrug lediglich noch 40,5 Tage (Verbesserung um 1,5 Tage gegenüber 2007). Dies vermag jedoch nicht unbedingt ein Indiz für eine Hoffnung auf schnelle Gesundung sein: Factoring-Unternehmen achteten vielmehr bereits in den Anfängen der sich abzeichnenden Krise verstärkt auf die Einhaltung von Zahlungszielen, insbesondere in Problembranchen.
Im Berichtsjahr dominierten als bedeutendste Branchen des Factorings wiederum: Handel und Handelsvermittlung, Ernährungsgewerbe, Metallerzeugung und -verarbeitung, Herstellung Metallerzeugnisse und Maschinenbau, Herstellung von chemischen Erzeugnissen, Papier-, Verlags- und Druckgewerbe, Elektronik/elektronische Bauelemente.

Das Verhältnis der Factoring-Varianten hat sich in 2008 (umsatzbezogen) e-benfalls kaum modifiziert: Über 78 % des Factoringvolumens wurden im In-house-Factoring generiert, rund 19 % im Standard-Factoring und nur knapp 2,5 % im Fälligkeits-Factoring, letzteres bedingt durch die steuerpolitische Ungleichbehandlung dieser Factoring-Variante.
Obwohl im Berichtsjahr die Dynamik der Weltkonjunktur zum Ende des Jahres deutlich zurückgegangen ist, blieb Deutschland der Titel des Exportweltmeisters ein weiteres Mal erhalten: Aufgrund dieser Entwicklung konnte sich auch das internationale Factoring-Geschäft weiterhin erfreulich entwickeln: Das Export-Factoring steigerte sich in 2008 auf 27,66 Mrd. Euro, was eine Zu-wachsrate von 22,84 % bedeutet; das Import-Geschäft konnte um 7,26 % (auf 2,49 Mrd. Euro) zulegen. Der Gesamtumsatz im internationalen Factoring-Geschäft betrug in 2008 somit 30,15 Mrd. Euro (Zuwachs von 21,38 %) - ein stolzer Wert in der Krise; erstmals wurde die 30-Mrd.-Euro-Hürde genommen.

Nach wie vor belastet die Factoring-Unternehmen leider die so genannte Zinsschranke als Auswirkung der Unternehmenssteuerreform 2008: Bekanntlich können Factoring-Unternehmen ihre Zinseinnahmen nicht mehr in voller Höhe mit ihren Zinskosten verrechnen; Kostenbestandteile werden so zu fiktiven Einnahmen. Dies führt zu gänzlich inakzeptablen Steuersätzen von zum Teil über 50 %: eine unnötige Wachstumsbremse für Factoring als Liquiditätsbringer in der Krise - gerade für den deutschen Mittelstand!
Aufgrund der allgemeinen globalen Finanzkrise, aber auch Regularien wie der unsäglichen Zinsschranke geschuldet, sieht die Mehrzahl der Mitgliedsunter-nehmen des Deutschen Factoring-Verbandes für 2009 ein eher schwieriges und konsolidierendes Geschäftsjahr voraus.

Pressekontakt: Deutscher Factoring-Verband e.V.
RA
Dr. A. Moseschus - Verbandsgeschäftsführer

Behrenstr. 73
10117 Berlin
Tel.: 030-206 546 54
Fax: 030-206 546 56

E-Mail: kontakt(at)factoring.de


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